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Aufgaben, Bedeutung und Zusammensetzung des Elternbeirats

Zusammensetzung:
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Für je 15 Schülerinnen und Schüler einer Grundschule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Rangau-Grundschule haben. Sie erhalten pro Kind einen Stimmzettel und wählen den Elternbeirat innerhalb von sechs Wochen nach Schulbeginn in einer Briefwahl. Die ersten bzw. zweiten Klassenelternsprecher können, wenn sie sich als Kandidaten für die Wahl aufstellen lassen, auch Mitglieder des Elternbeirats sein.

Bedeutung und Aufgaben:
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern für die Erziehung und Bildung der Kinder und wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Aufgabe des Elternbeirats ist es v.a.:
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern, die gemeinsam für die  
   Bildung und Erziehung der Kinder verantwortlich sind, zu vertiefen und in
   diesem Sinn mit der Schulleitung zusammenzuarbeiten,
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Kinder zu wahren,
- den Eltern aller Schülerinnen und Schüler in besonderen Veranstaltungen  
  Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- mitzuwirken, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.
Die Schulleiterin/der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat frühestmöglich über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.